Formulare und Reglemente

Läuse

Läuse was nun?

Wenn bei einem Kind zu Hause Läuse oder Nissen festgestellt werden, wird die Klassenlehrkraft informiert. Nur bei lebendigen Läusen werden die Haare des Kindes möglichst noch am gleichen Tag mit entsprechenden Mitteln behandelt. Bei lebendigen Läusen kann das Kind erst wieder zur Schule kommen, wenn die entsprechende Behandlung durchgeführt worden ist. Wenn lebendige Läuse in der Schule festgestellt werden, werden die Eltern informiert und das Kind kommt erst wieder in die Schule, wenn die Haare behandelt sind. Alle Eltern bekommen bei einem Läuse- oder Nissen-Fall das Merkblatt der Fürsorgedirektion des Kantons Bern nach Hause: „In der Klasse Ihres Kindes hat es Kopfläuse“. Bitte befolgen Sie die Anweisungen auf dem Merkblatt. Unter Umständen wird die Fachkraft für die Läuseprophylaxe beigezogen, die dann alle Kinder der betroffenen Klassen untersucht. In der Regel nach den Herbstferien oder wenn es nötig ist, findet für alle Klassen der Schule eine flächendeckende Untersuchung statt.

Masern

Masern was nun?

Bei einer Masernerkrankung oder bei einem Verdacht darauf gelten neue Bestimmungen. Im Falle einer Erkrankung muss ein Kind die vier Folgetage zu Hause bleiben. Es wird entweder der Kantonsarzt (durch den behandelnden Arzt) oder der Schularzt (durch die Schulleitung) verständigt. Die Impfausweise der möglichen Kontaktpersonen (Klasse usw.) werden unter Umständen eingesammelt und dem Schularzt übergeben. Wer nicht geimpft ist und die Krankheit noch nicht durchgemacht hat, muss anschliessend bis maximal 21 Tage zu Hause bleiben. Wichtig ist, dass die Schulleitung schnellstmöglich informiert wird.

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